Hausordnung / Sicherheitsregeln
Teil 4: Hausordnung & Sicherheit
Geltung und Hausrecht
Die Hausordnung gilt auf dem gesamten Gelände der gat GmbH. Den Anweisungen des Personals des Vermieters ist unverzüglich Folge zu leisten. Der Vermieter behält sich das uneingeschränkte Hausrecht vor.
Ruhezeiten und Lärmschutz
Auf der gesamten Anlage ist unzulässiger Lärm zu vermeiden. Die erweiterten gesetzlichen Ruhezeiten sind einzuhalten. Motoren von Fahrzeugen dürfen nicht unnötig im Stillstand betrieben werden.
Sauberkeit und Müllverbot
Es gilt ein striktes Müllentsorgungsverbot. Das Zurücklassen von Verpackungsmaterialien, Altölen, Schrott, Reifen oder sonstigem Unrat auf dem Gelände, in den Gängen oder auf den Freiflächen wird als illegale Müllentsorgung gewertet und führt zur Anzeige sowie zur Berechnung der Entsorgungskosten.
Rauch- und Feuerverbot
Innerhalb aller geschlossenen Gebäude, Lagerboxen sowie im direkten Umkreis von Fahrzeugstellplätzen gilt ein absolutes Rauchverbot sowie das Verbot von offenem Licht oder Feuer.
Tor- und Schließkontrolle
Der Mieter hat beim Ein- und Ausfahren sowie beim Betreten und Verlassen der Gebäude penibel darauf zu achten, dass Außentore, Sektionaltore und Zugangstüren nach dem Durchgang vollständig schließen. Das Blockieren von automatischen Schließsystemen ist verboten.
Kinder und Begleitpersonen
Kinder unter 14 Jahren dürfen sich auf der Anlage aus Sicherheitsgründen (Rangierverkehr, logistische Abläufe) nur in ständiger Begleitung eines Erziehungsberechtigten aufhalten. Tiere sind auf dem gesamten Gelände an der Leine zu führen und dürfen nicht in die Gebäude eingebracht werden.
Mit Unterschrift oder Bestätigung im digitalen Buchungsprozess erkennt der Mieter das Hauptdokument der AGB, die spezifischen Anlagen 1 und 2 (je nach Vertragsgegenstand), das Gebührenverzeichnis sowie die Hausordnung vollständig und ohne Vorbehalte als bindenden Vertragsbestandteil an.