Hausordnung / Sicherheitsregeln
Teil 4: Hausordnung & Sicherheit
Geltung und Hausrecht
Die Hausordnung gilt auf dem gesamten Gelände der gat GmbH. Den Anweisungen des Personals des Vermieters ist unverzüglich Folge zu leisten. Der Vermieter behält sich das uneingeschränkte Hausrecht vor.
Videoüberwachung und Nachweis
Die Anlage wird videoüberwacht. Die Kameras sind in größerer Höhe (ca. 5 m) über den Lagerboxen angebracht. Erfasst werden Hof, Fahrwege, Gänge, Freiflächen, Gebäudezugänge sowie der von oben einsehbare Innenraum der Lagerboxen (oben offen oder vergittert).
Die Aufzeichnungen dienen der Wahrung des Hausrechts und dem Nachweis von Verstößen gegen diese Hausordnung – insbesondere unerlaubter Arbeiten in der Box, Zurücklassen von Müll beim Be- und Entladen, Wegwerfen von Zigarettenkippen, Verunreinigungen und Wildpinkeln. Näheres ergeben die Allgemeinen AGB (Ziffern 5.2 und 5.3) sowie die Datenschutzerklärung.
Nutzung der Lagerboxen
Die Lagerbox dient ausschließlich der Lagerung zulässiger Gegenstände. Das Be- und Entladen ist ausdrücklich erlaubt. Arbeiten in der Box – insbesondere Handwerk, Montage, Reparatur, Büro- oder Werkstattnutzung sowie ein längerer Aufenthalt – sind untersagt. Näheres ergibt sich aus der AGB-Anlage Lagerboxen (Ziffer 1.1).
Ruhezeiten und Lärmschutz
Auf der gesamten Anlage ist unzulässiger Lärm zu vermeiden. Die erweiterten gesetzlichen Ruhezeiten sind einzuhalten. Motoren von Fahrzeugen dürfen nicht unnötig im Stillstand betrieben werden.
Sauberkeit und Müllverbot
Es gilt ein striktes Müllentsorgungsverbot. Das Zurücklassen von Verpackungsmaterialien, Altölen, Schrott, Reifen oder sonstigem Unrat auf dem Gelände, in den Gängen oder auf den Freiflächen wird als illegale Müllentsorgung gewertet und führt zur Anzeige sowie zur Berechnung der Entsorgungskosten.
Müll, Verpackungen und Rückstände, die beim Be- und Entladen anfallen, hat der Mieter unverzüglich selbst zu entfernen. Zurückgelassenes Material auf Hof, in Gängen oder auf Freiflächen wird auf Kosten des Mieters entsorgt und gereinigt (Gebührenverzeichnis).
Zigarettenkippen
Das Wegwerfen von Zigarettenkippen auf dem Grundstück (Hof, Gänge, Freiflächen, Gebäudezugänge) ist verboten. Die Beseitigung wird nach dem Gebührenverzeichnis berechnet (Pauschale; bei größerem Umfang zuzüglich Stundensatz).
Sanitär / Wildpinkeln
Urinieren und Defäkieren auf dem Gelände (Hof, Gebäude, Lagerboxen, Freiflächen) sind verboten. Die Reinigung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis (Stundensatz bzw. Spezialreinigung). Schwere Verstöße berechtigen den Vermieter zur Ausübung des Hausrechts und – nach den Allgemeinen AGB – zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.
Rauch- und Feuerverbot
Auf dem gesamten Gelände der gat GmbH (Hof, Freiflächen, Fahrwege, Gebäude, Lagerboxen, Stellplätze und Zugänge) gilt ein absolutes Rauchverbot sowie das Verbot von offenem Licht oder Feuer. Das Entsorgen von Zigarettenkippen auf dem Grundstück ist unabhängig vom Rauchverbot untersagt (siehe Abschnitt Zigarettenkippen).
Tor- und Schließkontrolle
Der Mieter hat beim Ein- und Ausfahren sowie beim Betreten und Verlassen der Gebäude penibel darauf zu achten, dass Außentore, Sektionaltore und Zugangstüren nach dem Durchgang vollständig schließen. Das Blockieren von automatischen Schließsystemen ist verboten.
Kinder und Begleitpersonen
Kinder unter 14 Jahren dürfen sich auf der Anlage aus Sicherheitsgründen (Rangierverkehr, logistische Abläufe) nur in ständiger Begleitung eines Erziehungsberechtigten aufhalten. Tiere sind auf dem gesamten Gelände an der Leine zu führen und dürfen nicht in die Gebäude eingebracht werden.
Mit Unterschrift oder Bestätigung im digitalen Buchungsprozess erkennt der Mieter das Hauptdokument der AGB, die spezifischen Anlagen 1 und 2 (je nach Vertragsgegenstand), das Gebührenverzeichnis sowie die Hausordnung vollständig und ohne Vorbehalte als bindenden Vertragsbestandteil an.