Allgemeine AGB
Hauptdokument: Allgemeine Regelungen
1. Vertragsgegenstand, Geltungsbereich und Hierarchie
1.1 Die gat GmbH (nachfolgend „Vermieter") betreibt Selfstorage- und Stellplatzanlagen. Vertragsgegenstand ist die entgeltliche Überlassung von definierten Mietobjekten zur Lagerung von Gütern (Lagerboxen) oder zum Abstellen von betriebsbereiten Fahrzeugen (Fahrzeugstellplätze) sowie die Bereitstellung damit verbundener digitaler Infrastrukturen und Serviceleistungen.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Angebote und logistischen Dienstleistungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter (Verbraucher oder Unternehmer). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
1.3 Die vertragliche Struktur gliedert sich zwingend in dieses Hauptdokument (Allgemeine Regelungen) sowie die nutzungsspezifischen Anlagen. Bei regulatorischen oder inhaltlichen Widersprüchen gilt die folgende Hierarchie:
- Der individuelle Mietvertrag nebst Sondervereinbarungen
- Die nutzungsspezifische Anlage (Anlage 1 für Lagerboxen oder Anlage 2 für Fahrzeugstellplätze)
- Dieses allgemeine Hauptdokument
- Die Hausordnung und Sicherheitsregeln
2. Vertragsschluss, digitale Abwicklung und Mindestlaufzeit
2.1 Der Vertragsschluss erfolgt entweder über die digitale Buchungsplattform des Vermieters (durch Absenden des Buchungsformulars und Bestätigung des Vermieters) oder durch beidseitige Unterzeichnung eines physischen oder elektronischen Vertragsdokuments.
2.2 Die Mindestmietdauer beträgt, sofern im individuellen Mietvertrag nicht ausdrücklich abweichend geregelt, zwei (2) Monate. Nach Ablauf der Mindestmietdauer verlängert sich das Mietverhältnis fortlaufend unbestimmt, sofern es nicht fristgerecht gekündigt wird.
3. Mietzeit, Kündigungsfristen und Vertragsbeendigung
3.1 Nach Ablauf der vereinbarten Mindestmietdauer ist die Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des laufenden Kalendermonats zulässig. Geht die Kündigung nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf des laufenden Kalendermonats beim Vermieter ein, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch um den gesamten darauffolgenden Kalendermonat und endet erst mit Ablauf des darauffolgenden übernächsten Kalendermonats (Beispiel: Geht die Kündigung am 20. Juni beim Vermieter ein, ist die 14-tägige Frist für den Juni nicht gewahrt; der Vertrag verlängert sich um den gesamten Juli und endet erst mit Ablauf des 31. August).
3.2 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail, Brief) oder muss über die dafür vorgesehene Funktion im digitalen Kunden-Dashboard des Vermieters erfolgen.
3.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für den Vermieter liegt insbesondere vor, wenn der Mieter mit zwei Monatsmieten oder einem nicht unerheblichen Teil der Miete in Verzug ist, gegen wesentliche Schutz-, Sicherheits- oder Nutzungsbestimmungen dieses Regelwerks oder der Anlagen verstößt oder trotz Abmahnung den vertragswidrigen Gebrauch des Mietobjekts fortsetzt.
4. Zahlungspflichten, Fälligkeit und Zahlungswege
4.1 Die vereinbarte Miete ist monatlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag eines jeden Kalendermonats, kosten- und gebührenfrei für den Vermieter zu entrichten.
4.2 Die Abwicklung der Zahlungen erfolgt primär digital über den Zahlungsdienstleister Mollie. Zulässige Zahlungswege sind SEPA-Lastschriftmandat, Kreditkarte oder weitere vom Vermieter im Buchungsportal explizit bereitgestellte digitale Zahlungsverfahren. Der Mieter ist verpflichtet, für ausreichende Deckung auf dem gewählten Abrechnungskonto zu sorgen.
4.3 Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie die im Gebührenverzeichnis definierten pauschalierten Mahn- und Bearbeitungskosten zu verlangen.
5. Digitales Zugangssystem, Sicherheit und Videoüberwachung
5.1 Der Zugang zur Gesamtanlage und zum gemieteten Objekt erfolgt über ein rein digitales Zugangssystem (z. B. App, Transponder oder PIN-Code). Die Weitergabe von individuellen Zugangsdaten oder digitalen Schlüsseln an nicht im Vertrag autorisierte Dritte ist strengstens untersagt. Der Mieter haftet vollumfänglich für alle Schäden, die aus einer missbräuchlichen Weitergabe oder dem Verlust der Zugangsmedien resultieren.
5.2 Zur Wahrung des Hausrechts, zur Sicherung des Objekts, zur Prävention von Straftaten sowie zur lückenlosen Aufklärung von Beschädigungen und unzulässigen Verunreinigungen werden die allgemein zugänglichen Bereiche, Fahrwege, Freiflächen und Gänge der Anlage permanent videoüberwacht.
5.3 Der Mieter erklärt seine ausdrückliche Einwilligung in diese Videoüberwachung und die hiermit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Speicherung, Verarbeitung und Löschung der Bilddaten erfolgt strikt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO. Eine Überwachung des Innenraums ordnungsgemäß verschlossener Lagerboxen findet nicht statt.
6. Allgemeine Pflichten des Mieters und Integritätsschutz
6.1 Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Objekte und die gemeinschaftlichen Einrichtungen der Anlage pfleglich, schonend und sachgerecht zu behandeln. Technische Einrichtungen, Leitungen, Versorgungswege, Brandschutzeinrichtungen sowie Flucht- und Rettungswege dürfen zu keinem Zeitpunkt blockiert, verändert oder beschädigt werden.
6.2 Jede eigenmächtige bauliche oder optische Veränderung des Mietobjekts (z. B. Anbringen von Bohrungen, Befestigungen, Regaleinbauten an Wänden oder Decken, Streichen oder Bekleben) ist untersagt, sofern keine vorherige schriftliche Genehmigung des Vermieters vorliegt.
6.3 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter jeden am Mietobjekt oder an der Gesamtanlage festgestellten Mangel oder Schaden unverzüglich in Textform zu melden. Eine Unterlassung der rechtzeitigen Schadensmeldung führt zur Schadensersatzpflicht des Mieters für alle daraus resultierenden Folgeschäden.
7. Haftungsmaßstab und Haftungsbegrenzung des Vermieters
7.1 Der Vermieter haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
7.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Vermieters auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.3 Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters für leichte Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bei Vertragsschluss vorhandene Sachmängel (§ 536a Abs. 1 BGB) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
7.4 Der Vermieter übernimmt keine Obhutspflichten für die vom Mieter eingebrachten Gegenstände oder abgestellten Fahrzeuge. Eine Bewachung oder Versicherung der Güter durch den Vermieter erfolgt nicht; die Absicherung des Inhalts obliegt allein dem Mieter gemäß den Bestimmungen der jeweiligen Anlagen.